Der Landkreis Waldshut fördert seit dem Jahr 2018 angehende Hebammen mit Bezug zum Landkreis finanziell. Hintergrund dafür sind die zunehmenden Engpässe in der flächendeckenden Versorgung von Schwangeren. Ziel der Förderung ist es, die Verbindung der Studierenden zum Landkreis Waldshut während des Studiums aufrechtzuerhalten, um eine berufliche Tätigkeit hier zu begünstigen. Die Hebammenförderung ist ein Ergebnis des Runden Tisches zur „frauenärztlichen und geburtshilflichen Versorgung im Landkreis Waldshut“.
Die geförderten Hebammenschülerinnen erhalten pro Halbjahr jeweils 400 Euro. Das Geld ist vor allem für die Beschaffung von Fachliteratur und als Fahrtkostenzuschuss gedacht. Die wichtigste Fördervoraussetzung ist, dass die Studierenden aus dem Landkreis Waldshut stammen oder eine feste Verbindung zum Landkreis besteht. Alle an der Förderung Interessierten werden zu einem Kennenlerngespräch eingeladen, bei dem erste Kontakte geknüpft und auch nicht-finanzielle Unterstützung angeboten werden. Laut Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses (August 2022) können bis zu 14 Studierende gleichzeitig gefördert werden.
Ihre Bewerbung mit Motivationsschreiben und Lebenslauf nehmen wir gerne jeweils bis zum 15. Februar bzw. 15. August eines jeden Jahres entgegen. Bitte senden Sie diese an gesundheitskonferenz@landkreis-waldshut.de.