Die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) ist ein Gremium, in dem regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter der Politik, Verwaltung und des Gesundheitswesens zusammenkommen. Dazu gehören z. B. Organisationen aus der Gesundheitsförderung und Prävention, der medizinischen Versorgung und des Sozialwesens.
In der KGK werden Gesundheitsthemen vor Ort besprochen, Maßnahmen koordiniert und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure vernetzt. Ziel ist es, die gesundheitliche Versorgung in der Region zu verbessern und besser aufeinander abzustimmen.
In Baden-Württemberg ist die Einrichtung einer KGK gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 Landesgesundheitsgesetz, LGG). Alle Stadt- und Landkreise mit eigenem Gesundheitsamt, darunter auch der Landkreis Waldshut, sind daher verpflichtet, eine solche Konferenz einzurichten. Damit sind die KGKs zentrale Strukturen, um gesundheitspolitische Ziele des Landes vor Ort umzusetzen.
Die KGK arbeitet über drei zentrale Organe:
- Geschäftsstelle: Organisiert Termine, Einladungen, Protokolle und Projekte – sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung der im Lenkungskreis beschlossenen Maßnahmen.
- Lenkungskreis: Der Lenkungskreis bereitet strategisch Themen vor, trifft Entscheidungen und legt fest, welche Maßnahmen und Projekte umgesetzt werden. Im Landkreis Waldshut liegt der Fokus besonders auf den Bereichen ambulante medizinische Versorgung sowie Gesundheitsförderung und Prävention, die langfristig gemeinsam bearbeitet werden.
- Plenum: Große, öffentliche Versammlung aller Mitglieder mit Bürgerbeteiligung, in der Projekte und Angebote vorgestellt und diskutiert werden.
Den Vorsitz der KGK hat der Landrat. Die KGK ist damit eine zentrale Plattform, um Gesundheitsversorgung und Prävention in der Region effektiv zu verbessern und die landesweiten Gesundheitsziele vor Ort umzusetzen.
